Büroservice Paulsen-Mohr 

Büroservice, Büroorganisation, vorbereitende Buchführung & Lohnbuchhaltung



AGB´s Büroservice Paulsen-Mohr


AGB´s – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.02.2020)


1      Geltungsbereich
1.1    Die nachstehenden  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von  Büroservice Paulsen-Mohr und seinen Auftraggebern.
1.2    Mit der Beauftragung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Zusatzvereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
1.3    Büroservice Paulsen-Mohr behält sich vor, die Auftragsannahme jederzeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen.


2      Gegenstand und Leistungsumfang
2.1    Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen.
2.2    Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Büroservice Paulsen-Mohr fest. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.


3      Angebot und Preise
3.1    Büroservice Paulsen-Mohr erstellt auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers ein Angebot. Angebote sind freibleibend. Besondere Ausführungswünsche (Datenformat, Ausgabemedium, Anzahl der Ausfertigungen usw.) hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung dem Büroservice Paulsen-Mohr mitzuteilen.
3.2    Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot genannten Preisen und Leistungsumfang. Alle Preise sind in Euro beziffert. Unvorhersehbare Zusatzleistungen oder Zuschläge können schriftlich vereinbart werden. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
3.3    Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist der Büroservice Paulsen-Mohr auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessen Erhöhung berechtigt.


4      Vertrag
4.1    Vertragsparteien dieses Vertrages sind der Auftraggeber und der Büroservice Paulsen-Mohr.
4.2    Der Auftraggeber erteilt seinen Auftrag in elektronischer oder schriftlicher Form. Ein Auftrag gilt als angenommen und der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Auftragsannahme von Büroservice Paulsen-Mohr schriftlich (auch in Form einer E-Mail) bestätigt wurde.
4.3    Als Ausführungszeitraum wird der im Vertrag angegebene Beginn der Lieferzeit bis zum Fertigstellungstermin festgelegt.
4.4    Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit oder technische Probleme) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Auftraggeber umgehend durch Büroservice Paulsen-Mohr hierüber informiert. Einen Schadensersatzanspruch kann der Auftraggeber hieraus nicht ableiten.
4.5    Als regelmäßige Arbeitstage gelten wöchentlich Montag bis Freitag. Samstag, Sonn- und Feiertage sind arbeitsfreie Tage. Hiervon abweichende Regelungen müssen im Vertrag vereinbart werden.


5      Widerrufsrecht / Kündigung
5.1    Der Auftraggeber hat bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Büroservice Paulsen-Mohr das Recht den Auftrag schriftlich zu widerrufen.
5.2    Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung (ausgenommen ist eine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist) entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu bezahlen.
5.3    Büroservice Paulsen-Mohr ist berechtigt bei Nichteinhaltung der AGB´s, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, vorliegende Aufträge bis der Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.
5.4    Kann Büroservice Paulsen-Mohr Verpflichtungen durch Umstände, welche er nicht zu verantworten hat, nicht länger erfüllen, hat Büroservice Paulsen-Mohr ohne jede Schadenersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Solche Umstände sind auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände, auf die Büroservice Paulsen-Mohr keinen Einfluss auszuüben vermag.
5.5    Büroservice Paulsen-Mohr ist nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Der Anspruch auf Vergütung und Ersatz, der durch die unterlassene Mitwirkungspflicht des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie eines eventuell entstandenen Schadens bleibt auch dann bestehen, wenn Büroservice Paulsen-Mohr von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch macht.


6      Mitwirkungsleistung des Auftraggebers
6.1    Der Auftraggeber wird dem Büroservice Paulsen-Mohr bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Die erforderlichen Informationen und Unterlagen sind unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.


7      Leistungsverzögerungen
7.1    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Büroservice Paulsen-Mohr die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder grob fahrlässig verursacht wurden, hat Büroservice Paulsen-Mohr nicht zu vertreten. Büroservice Paulsen-Mohr ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung / Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit, zu verschieben.
7.2    Büroservice Paulsen-Mohr kann von dem im Vertrag angegebenen Liefertermin abweichen, wenn sich der Auftrag als außerordentlich umfangreich erweist oder besondere Schwierigkeiten aufweist
7.3    Kommt Büroservice Paulsen-Mohr mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Büroservice Paulsen-Mohr eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist nicht einhält.
7.4    Kommt der Auftraggeber seiner vorgenannten Mitwirkungsplicht nicht nach und die notwendigen Angaben und Unterlagen sind nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich der Fertigstellungstermin dementsprechend.


8      Feststellung der Auftragsbeendigung /Abnahme
8.1    Hat der Büroservice Paulsen-Mohr die vereinbarten Leistungen erbracht und entsprechen diese der vertraglich geschuldeten, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit.
8.2    Die erstellten Leistungen werden dem Auftraggebern je nach Absprache per E-Mail, auf einem Speichermedium (Diskette, CD-ROM, ... ) per Post oder persönlich übergeben. Der Versand oder die elektronische Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Daten oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportweg haftet Büroservice Paulsen-Mohr nicht.
8.3    Die vereinbarten Leistungen gelten als erbracht, wenn Büroservice Paulsen-Mohr die Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben hat oder die Daten nachweisbar an den Auftraggebern abgeschickt wurden.
8.4    Der Abnahmetatbestand liegt vor, wenn
·  der Auftraggeber dies schriftlich bestätigt hat oder
·  der Auftraggeber nicht innerhalb von  14 Tagen mit schriftlicher Begründung widersprochen hat oder
·  der Auftraggeber gelieferte Daten oder Teile daraus verwendet oder
·  der Auftraggeber die Rechnung von Büroservice Paulsen-Mohr begleicht
8.5    Bis zur rechtskräftigen Abnahme bleibt der Eigentumsvorbehalt für gelieferte Waren beim Büroservice Paulsen-Mohr.


9      Mängelbeseitigung / Haftung
9.1    Büroservice Paulsen-Mohr versichert, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die durch höhere Gewalt oder durch technische Störungen verursacht wurden, übernommen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Auftraggebern als auch gegenüber Dritten.
9.2    Büroservice Paulsen-Mohr können Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, nicht angelastet werden. Insbesondere haftet Büroservice Paulsen-Mohr nicht für Leistungsverzögerungen oder Ausführungsmängel, welche durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers entstehen.
9.3    Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Bürgerservice Paulsen-Mohr dies zu vertreten, so ist dieser verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer angemessen Frist vertragsgemäß zu erbringen. 
Weitere Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörung sind ausgeschlossen. 
Das Beanstandungsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn der Auftraggeber das gelieferte Produkt bearbeitet hat oder bearbeitet lassen hat, und/oder falls der Auftraggeber das gelieferte Produkt einer dritten Partei übergeben hat.
9.4    Die genannten Haftungsgründe sind abschließend. Für sonstige Schäden (z. B. Art der Versendung, entgangenen Gewinns, sonstigen mittelbaren Schadens o.a.) übernimmt Büroservice Paulsen-Mohr keinerlei Haftung. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.5    Die Haftung wird auf die Hälfte des Auftragswertes begrenzt. Die Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird auf maximal 5 % des Auftragswertes pauschal festgesetzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrages.


10   Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
10.1  Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte (Briefbögen, Formulare, Anschreiben, Websites, Belege, auch digitalisiert usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen seinem Urheberrecht. Somit dürfen Produkte, die von dem Auftragnehmer hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden. Unautorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge.
10.2  Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Eine Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten, wird abgelehnt. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber über das Einverständnis des Urhebers verfügt.


11   Zahlungsbedingungen
11.1  Die Vergütung wird umgehend nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig und ist innerhalb einer Frist von 7 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist Büroservice Paulsen-Mohr berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des derzeit allgemein gültigen Zinssatzes eines Kontokorrentkredites zu berechnen und eventuelle Kosten eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.
11.2  Bei umfangreichen Aufträgen kann Büroservice Paulsen-Mohr einen angemessenen Vorschuss verlangen. Werden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung. Büroservice Paulsen-Mohr ist berechtigt eine Rechnung mit Vorauszahlung zu stellen.


12   Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
12.1  Auftraggeber und Büroservice Paulsen-Mohr sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben und sonst zu verwerten. Die Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag auf dem System des Büroservice Paulsen-Mohr gespeichert wurden, sind nach rechtskräftiger Abnahme durch den Auftraggeber unwiderruflich zu löschen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12.2  Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Daten zwischen Büroservice Paulsen-Mohr und dem Auftraggeber kann ein absoluter Schutz von vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Daten und Informationen nehmen.
12.3  Bei allen Aufträgen werden die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und die Schweigepflicht eingehalten.
12.4  Die Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand.


13   Sonstiges
13.1  Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.
13.2  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D-25560 Puls. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




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